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Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen

Aus Gründen der flüssigeren Lesbarkeit und einer einheitlichen Schreibweise wurde darauf verzichtet, die männliche und die weibliche Form anzuführen. Wann immer die männliche Form angeführt ist, sind immer alle Geschlechter bedacht.

Ausstellungszweck

Die VieVinum ist eine Beratungs-, Informations- und Leistungsschau. Sie dient dem Zweck, Informationen zu Weinen, Winzern und weinrelevanten Themen anzubieten sowie Kontakte zur Weinbranche herzustellen. Alle Präsentationen müssen dem Ausstellungszweck entsprechen.

Tischbestellung – Anmeldung – Allgemeines

Die Tischbestellung erfolgt digital und ist für die Aussteller (vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter) verbindlich und unwiderruflich. Eine verbindliche Anmeldung kommt nur und erst mit pünktlichem Einlangen der genannten Anzahlung auf Basis des Angebots und der vorliegenden Teilnahmebedingungen zustande. Die bloße Anmeldung genügt hierzu nicht. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Anzahlungsbetrags erfolgt keine weitere Reservierung der gewünschten Menge an Tischen.
Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eintreffens, der fristgerechten Bezahlung des Anzahlungsbetrags und nach Verfügbarkeit der Tische berücksichtigt. Ein Recht auf einen bestimmten Standplatz gibt es nicht. Prinzipiell werden die Aussteller, sofern sie sich zeitgerecht anmelden, nach Gebieten und /oder nach Vereinigungen bzw. nach räumlichen Verfügbarkeiten gegliedert zusammengefasst. Nach Rechnungslegung ist die vereinbarte Standmiete abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung fällig und auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Die Aussteller sind verpflichtet, während der VieVinum Öffnungszeiten die Tische besetzt zu halten.
Alle Aussteller müssen im Besitz einer gültigen Gewerbeberechtigung sein.
Eine Untervermietung und fremde Beteiligung ist nicht gestattet.
Für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen bzw. fehlerhafte Angaben in div. Publikationen (online /offline) wird keine Haftung übernommen.
Als Teilnehmer der VieVinum nimmt der Aussteller die Teilnahmebedingungen und spätere Informationen des Veranstalters zustimmend zur Kenntnis. Verstöße gegen diese führen zum Ausschluss des Ausstelles. Kann über einen zugewiesenen Platz nicht verfügt werden, so steht dem Aussteller lediglich die Rückerstattung des bezahlten Tischpreises, nach Abzug der für den Veranstalter entstandenen Kosten, zu. Darüber hinaus können keine Ersatzansprüche seitens des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

Abänderungen - Nebenabsprachen

Alle Abänderungen und Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Zurückziehung der Anmeldung

Wird die Anmeldung vom Aussteller storniert, so stehen dem Veranstalter 50% des Tischpreises als Stornogebühr zu.
Ab acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist diese Sonderregelung ausgeschlossen und der gesamte Tischpreis zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten ist als Stornogebühr fällig. Stornogebühren sind auch zu bezahlen, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Tisch an einen Dritten zu vermieten.

Ablehnung der Anmeldung

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Anmeldung eines Ausstellers abzulehnen, wenn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren gegen den Aussteller eröffnet wurde oder droht, Forderungen aus früheren Messen nicht beglichen wurden oder Waren ausgestellt werden sollen, die nicht dem Ausstellungsthema entsprechen.
Dem Veranstalter steht es frei, Anmeldungen ohne jede Begründung abzulehnen.
Soweit sich im Interesse der Veranstaltung die Notwendigkeit ergibt, kann der Veranstalter dem Aussteller einen anderen Tisch in anderer Lage zuweisen, Größe und Maße seines Platzes abändern, Ein- und Ausgänge zum Veranstaltungsort verlegen oder schließen und sonstige Änderungen vornehmen. Ein Aussteller erwirbt durch eine einmalige Zulassung keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zu weiteren Ausstellungen.
Kann über einen zugewiesenen Platz nicht verfügt werden, so steht dem Aussteller lediglich Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Tischmiete zu.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Das Angebot bzw. die Anmeldung gilt mit der genannten Anzahlung auf Basis des Angebots innerhalb von 7 Tagen einlangend auf das Konto M.A.C. Hoffmann & Co. GmbH, Raiffeisenlandesbank NOE-WIEN, IBAN: AT58 3200 0000 0703 5322, BIC: RLNWATWW als angenommen und verbindlich.
Eine verbindliche Anmeldung kommt nur und erst mit pünktlichem Einlangen der genannten Anzahlung auf Basis des Angebots und der vorliegenden Teilnahmebedingungen zustande. Die bloße Anmeldung genügt hierzu nicht. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Anzahlungsbetrags erfolgt keine weitere Reservierung der gewünschten Menge an Tischen.
Nach Rechnungslegung ist die vereinbarte Standmiete abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung sofort fällig und auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung geltend zu machen.

Ausstellungsplätze, Untervermietungen

Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeit seinen Ausstellungsplatz besetzt zu halten. Untersagt sind die Räumung und der Abbau des Tisches vor Beendigung der Veranstaltung. Das Weiter- bzw. Untervermieten der Ausstellungsfläche (auch teilweise) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich. Über Ausstellungsflächen, die bis zur offiziellen Eröffnung nicht bezogen sind, kann der Veranstalter verfügen. Die vollen Kosten sind zu entrichten.

Sonderveranstaltungen

Sonderveranstaltungen, Musikdarbietungen, Vorführungen in Bild und Ton etc. auf den Ausstellungsplätzen sind meldepflichtig und dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters durchgeführt werden.

Verletzungen der Ausstellungsbedingungen

Nichtbeachtung oder Verstöße gegen die Ausstellungs- und Vertragsbedingungen, sowie das Nichteinhalten behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, hat die sofortige Schließung und Räumung des Ausstellungsstandes – ohne Gerichtsverfahren – zur Folge. Dies geschieht auf Kosten und Gefahr des Ausstellers. Den Anordnungen und Weisungen der Ausstellungsleitung und deren Beauftragten ist vom Aussteller unbedingt Folge zu leisten.

Pfandrecht

Dem Veranstalter wird für fällige und berechtigte Forderungen gegen den Aussteller das Pfandrecht, an allen vom Aussteller am Veranstaltungsort eingebrachten Gegenständen aller Art, eingeräumt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Pfandgegenstände zurückzubehalten und auf Kosten und Gefahr des Ausstellers einzulagern.

Veränderungen von Ausstellungsdauer und -termin

Der Veranstalter ist berechtigt den Beginn und die Dauer der Messe aus wichtigen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer, insb. Schadenersatzansprüche, gegen den Veranstalter ableiten kann.
Muss die laufende Veranstaltung auf Grund von behördlichen Verfügungen früher beendet werden bzw. auch wenn die Veranstaltung noch behördlich genehmigt ist, aber die Gefahr besteht, dass dadurch die Gesundheit oder Sicherheit von Ausstellern oder Besuchern gefährdet wird, so hat der Veranstalter das Recht die Messe frühzeitig zu beenden. Der Aussteller hat diesfalls keinerlei Ansprüche insb. keine Schadenersatzansprüche.

Filmen und fotografieren

Der Veranstalter hat das Recht, im Ausstellungsgelände für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu fotografieren und zu filmen. Der Aussteller verzichtet in dem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.

Haftung und Versicherung

Eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für schlicht grob fahrlässig vom Veranstalter verursachte Schäden ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust und Beschädigung von Ausstellungsstücken oder sonstigen Gegenständen des Ausstellers. Alle Arten von Versicherungen sind vom Aussteller selbst abzuschließen. Der Aussteller haftet für von ihm oder ihm zurechenbaren Personen verursachte Schäden.

Die Messeteilnehmer erhalten einen offen zu tragenden Ausstellerausweis, der nicht übertragbar ist.

Im Ausstellungsbereich besteht Rauchverbot.
Das Mitnehmen von Tieren jeder Art in die Ausstellungsräume ist verboten.
Die Reinigung der allgemeinen Teile des Ausstellungsgebietes wird vom Veranstalter durchgeführt.

Reinigung & Abfall – Entsorgung:

Im Sinne einer „sauberen Messe“ bittet der Veranstalter Augenmerk auf die Entsorgung von eigens verursachten Abfällen, besonders unter den Tischen zu nehmen.
Grundsätzlich sorgt der Veranstalter für die Grundreinigung des Geländes (allgemeine Gänge, Tastingräume, Toiletten) und des Tisches (Tischwäsche, Brotkorb, Restweinkübel).
Glasleergut und Kartonagen werden auf Wunsch zwischenzeitlich oder am Ende des Messetages vom Standpersonal entsorgt, wenn diese sichtbar vor den Tisch gestellt werden.
Korken werden in extra Behältern gesammelt. Restabfälle (Einweggeschirr, Essensreste, Werbematerialien, Visitenkarten, etc.) müssen bitte vom Aussteller am letzten Tag der Messe mitgenommen werden oder in eigens verteilte Müllsäcke/Behälter entsorgt werden.
Über zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten werden wir im Ausstellerleitfaden kurz vor der Messe informieren.
Wir bitten um Verständnis, dass das Entsorgen von unachtsam liegengebliebenem Abfall unter und um den Tisch mit einem pauschalierten Entsorgungsbeitrag verrechnet wird.

Werbung

Werbung bzw. das Verteilen von Werbematerial ist nur am eigenen Präsentationstisch gestattet.

Präsentationstisch - Tischgestaltung

Alle Aussteller haben die gleichen Voraussetzungen zur Präsentation der Weine.  Platz- und Kühlkapazitäten sind für 5 Weine pro Tisch vorgesehen. Das Teilen des Tisches mit mehreren Teilnehmern ist nicht gestattet. Die Gestaltung des Tisches auf dem zugeteilten Platz ist Angelegenheit der Aussteller, unterliegt aber bei der VIEVINUM bestimmten Vorgaben.
Werbemittel wie z.B. Roll-Ups, Ratz-Fatz-Wände, Faltwände, Luftballons, Aufsteller, etc. sind nicht zulässig.
Zusatzflächen bzw. weitere Tische werden gesondert verrechnet. Das Lagern von Weinkisten auf Kühlschränken ist verboten.
Werbung bzw. das Verteilen von Werbematerial außerhalb des Ausstellungsplatzes ist nicht gestattet.

Feuerpolizeiliche Schutzvorschriften

Entsprechend den Vorschriften der Bau- und Feuerpolizei ist die Verwendung von Styropor, Stroh, Tannenreisig und sonstigen, leicht entflammbaren Gegenständen (Teppiche, Vorhänge und Dekorationsmaterial), sofern sie nicht feuerhemmend imprägniert sind (Attest ist unbedingt vorzulegen), verboten. Feuerlöscheinrichtungen und Gänge sind jederzeit freizuhalten. Verpackungsmaterial darf nicht in Gängen gelagert werden.

Ausstellungselektrik

Die Überwachung, Kontrolle, Befundausstellung und Verantwortung den Behörden gegenüber wird von dem vom Veranstalter beauftragten, behördlich konzessionierten Elektrotechniker vorgenommen. Alle, auch eigenständig vorgenommene Elektroinstallationen müssen entsprechend den einschlägigen Ausstellungsgesetzen in Österreich, gegebenenfalls auf Kosten des Ausstellers, überprüft werden.

Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Kann die Ausstellung aufgrund von höherer Gewalt, Streik oder politischen Ereignissen, behördlichen Verfügungen oder sonstiger Gründe, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, aber die Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter unmöglich oder unzumutbar machen, nicht durchgeführt werden, so wird der Veranstalter den Aussteller hiervon unverzüglich verständigen. Dem Aussteller sind diesfalls seine Kosten rückzuerstatten.
Allerdings ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller 25% des Tischpreises als pauschalen Kosten- und Aufwandsersatz zu fordern bzw. von einer allenfalls bereits geleisteten Zahlung des Ausstellers einzubehalten. Dadurch werden die erheblichen Vorkosten des Veranstalters teilweise abgegolten.

Verzugszinsen/Konkurs

Bei nicht zeitgerechter Zahlung werden 12% Verzugszinsen pro Jahr verrechnet. Aussteller, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung in einem Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren befinden, haben dies beim Veranstalter anzuzeigen.

Datenschutzerklärung

Der Veranstalter M.A.C. Hoffmann & Co. GmbH verarbeitet die von Ihnen bekannt gegebenen Daten, um den Vertrag mit Ihnen abschließen und erfüllen zu können. Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Messe (u.a. Standeinrichtung, Aufnahme in Broschüren, Ausstellerverzeichnis, Pressearbeit für die Messe) an die auf den Websites von M.A.C. Hoffmann & Co. GmbH abrufbaren Medien- und Partnerunternehmen übermittelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.mac-hoffmann.at.

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