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Fachpublikum

Die Akkreditierung für Fachpublikum ist ab Ende Februar geöffnet!

 

Wer gilt als Fachbesucher:in?

Fachpublikum muss sich im Vorfeld registrieren. Zur Registrierung benötigt man einen Nachweis, der belegt, dass der Besuch der Messe beruflichem Interesse gilt (Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug, Berechtigungsschreiben der Geschäftsführung,...).
Fachbesucher:innen sind Personen, die in registrierten Unternehmen und Verbänden der folgenden Branchen aktiv tätig sind, die geschäftlich mit Wein zu tun haben und eine Geschäftsbeziehung zwischen Produzent:innen und Fachpublikum besteht bzw. entstehen kann (z.B. Weineinkäufer:innen für Großhandel, Gastronomie, Weinhändler:innen,…).

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Wein- und Spirituosenfachhandel
  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel
  • Weinimport
  • Weinexport
  • Weinproduktion
  • Weinversandhandel
  • Fachbezogene Verbände/Institutionen

Private Weinliebhaber:innen und Großabnehmer:innen gelten nicht als Fachpublikum.

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